Viele suchen nach Google Maps ohne Banner. Gemeint ist meist: eine Adresse zeigen, ohne Besucher zuerst in eine Einwilligungsabfrage zu schicken. Genau genommen ist das aber die falsche Frage. Wir binden Google Maps dafür nicht direkt ein. Wir zeigen eine eigene datensparsame Anfahrtskarte und öffnen Google Maps erst, wenn Besucher Route oder Google Maps bewusst anklicken.

Kurz gesagt

Ein direkt eingebettetes Google-Maps-Element kann schon beim Laden Daten an Google übertragen und Cookies setzen. Deshalb braucht diese Einbindung häufig eine bewusste Consent-Lösung.

Der bessere Weg ist nicht Google Maps ohne Banner, sondern eine Karte ohne Google-Embed beim Seitenaufruf: als Klicklösung, statischer Anfahrtslink oder eigene Kartenlösung, die externe Dienste erst lädt, wenn Besucher das wirklich wollen.

Was beim Einbetten von Google Maps technisch passiert

Bevor Ihr Besucher auch nur eine Adresse gelesen hat, kann seine IP-Adresse bereits an Google übertragen werden — und je nach Einbindung kann auf seinem Gerät ein Cookie landen, etwa das NID-Cookie, das Google für seine Nutzerprofile verwendet.1 Beides kann automatisch geschehen, in dem Moment, in dem die Karte lädt.

Keine Klickfläche, kein Hinweis, keine Gelegenheit zur Zustimmung. Und es kann auch dann Datenübertragungen geben, wenn jemand nicht in einem Google-Konto eingeloggt ist.2 Genau darin liegt das rechtliche Problem.

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Warum eine Karte ein juristisches Thema ist

Hinter dem Cookie-Banner steckt eine einfache Idee: Bevor eine Website beim Aufruf etwas auf dem Gerät ihres Besuchers hinterlässt oder persönliche Daten an Dritte weitergibt, braucht sie dafür eine Erlaubnis. Ein Cookie ist das klassische Beispiel für das eine, eine an einen externen Server übertragene IP-Adresse das klassische Beispiel für das andere. Genau deshalb gibt es diese Banner.

In der öffentlichen Diskussion wird diese Frage meist auf einen Punkt verkürzt: Werden Cookies gesetzt, die nicht technisch notwendig sind? Bei Google Maps greifen jedoch zwei rechtliche Ebenen parallel — und beide muss man kennen.

Die Cookie-Ebene: §25 TDDDG

Das regelt Deutschland seit Ende 2021, heute in §25 TDDDG: Wer auf dem Gerät eines Besuchers einen lokalen Datensatz ablegt oder ausliest — typischerweise ein Cookie — braucht dafür dessen aktive Zustimmung. Ausnahmen gelten nur für unbedingt erforderliche Vorgänge; eine eingebettete Karte fällt regelmäßig nicht darunter.3 Der Europäische Gerichtshof hat das im Urteil Planet49 bereits 2019 bestätigt.4 Auf Maps angewandt heißt das: Schon ein NID-Cookie, das beim Laden auf dem Gerät landet, ist regelmäßig einwilligungspflichtig.

Die Drittland-Ebene: Art. 44 DSGVO

Diese zweite Ebene wird durch ein anderes Gesetz geregelt: die DSGVO. Sie schützt persönliche Daten — und dazu zählt rechtlich auch die IP-Adresse, sofern sie nicht anonymisiert übertragen wird. Wird eine identifizierbare IP an einen Server außerhalb der EU übertragen, greift ein eigenes Kapitel der Verordnung: der sogenannte Drittlandtransfer. Er verlangt eine eigene, tragfähige Rechtsgrundlage.5 Auf Maps angewandt heißt das: Schon die Übertragung der IP-Adresse an Google in die USA braucht eine eigene rechtliche Absicherung — unabhängig davon, ob zusätzlich ein Cookie gesetzt wird oder nicht.

Genau dieses Muster — IP an einen externen US-Dienst, ohne lokale Auslieferung — war 2022 der Kern der bekannten Abmahnwelle um Google Fonts.6 Bei einer direkten Maps-Einbettung ist der technische Grundkonflikt vergleichbar: Der Browser ruft einen externen Google-Dienst auf, bevor der Besucher bewusst etwas mit der Karte getan hat.

Anders gesagt: Selbst wenn man die Cookie-Frage sauber löst, bleibt die zweite Ebene bestehen. Zwei Probleme. Nicht eines.

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Aktuelle Lage 2026: warum das Cookie-Problem bleibt

Auf der Drittland-Ebene gibt es seit 2023 einen formalen EU-Beschluss, der Datentransfers an DPF-zertifizierte US-Unternehmen wie Google rechtlich absichert — das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF). Diese Absicherung besteht aktuell fort und wurde 2025 gerichtlich bestätigt. Das Cookie-Problem löst sie aber nicht, denn das hängt am deutschen TDDDG und nicht am Drittlandtransfer.

Für direkt eingebettete Maps heißt das: Die Einwilligungsfrage bleibt bestehen, auch wenn die Drittland-Seite derzeit formal abgesichert ist. Wer diese Abhängigkeit vermeiden möchte, kommt nicht über immer bessere Banner aus der Lage heraus — sondern über die Frage, ob Maps in dieser Form überhaupt eingebunden werden muss.

Hintergrund Was hatte das DPF eigentlich für ein Ziel — und warum bleibt es trotzdem ein Thema?

Auf der Drittland-Ebene gab es nach 2020 ein konkretes Problem: Der EuGH hatte Datentransfers in die USA für riskant erklärt, weil dort kein gleichwertiges Datenschutzniveau bestand. Selbst mit Einwilligung des Besuchers waren Übertragungen an US-Anbieter rechtlich exponiert — es brauchte zusätzliche, aufwändige Prüfungen, um überhaupt eine tragfähige Grundlage zu schaffen.

Genau das sollte das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) im Juli 2023 lösen: Seither sind Datentransfers an DPF-zertifizierte US-Unternehmen — Google gehört dazu — formal wieder abgesichert.7 Im September 2025 hat das Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss abgewiesen. Gleichzeitig bleibt diese Konstruktion politisch und rechtlich beobachtungsbedürftig: Sie hängt daran, dass die zugesagten Schutzmechanismen in den USA tatsächlich funktionieren. Genau darüber wurde 2025 erneut diskutiert, nachdem die US-Aufsicht PCLOB unter Druck geraten war.8 Schon das Vorgängerabkommen Privacy Shield wurde 2020 vom EuGH gekippt.9

Phase Cookie-/Einwilligungsfrage Drittland-Transfer
Nach Schrems II (2020–2023) Separat nach §25 TDDDG zu prüfen Oft rechtlich exponiert
Mit DPF (seit Juli 2023, 2025 bestätigt) Weiterhin separat nach §25 TDDDG zu prüfen Für DPF-zertifizierte Empfänger erleichtert
Wenn DPF später kippen sollte Weiterhin separat nach §25 TDDDG zu prüfen Neu zu bewerten

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Einschätzung Ihrer Website empfehlen wir einen Fachanwalt für IT- und Datenschutzrecht.

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Google Maps ohne Banner? Drei Wege für die Anfahrtskarte

Wer eine Anfahrtskarte zeigen möchte, hat mehrere technische Möglichkeiten. Für die meisten Kanzlei- und Praxis-Websites sind vor allem drei Varianten relevant. Es gibt weitere Wege, etwa statische Bilder oder spezialisierte Kartenanbieter; hier konzentrieren wir uns auf die Lösungen, die in der Praxis am häufigsten zur Entscheidung stehen. Sie unterscheiden sich nicht nur juristisch, sondern auch in Wirkung und Gestaltung.

Lösung Cookie-Banner für die Karte? Google-/USA-Transfer beim Seitenaufruf? Designfreiheit
Google Maps direkt eingebettet, mit Consent-Banner Ja, mit aktivem Opt-in Ja (USA) Niedrig — Google-Standard
Google Maps mit Klicklösung („Karte laden") Nicht beim Seitenaufruf Erst nach Klick Niedrig — Google-Standard
Eigene Vektorkarte auf OpenStreetMap-Datenbasis, über eigene Karteninfrastruktur Meist nicht, wenn keine einwilligungspflichtigen Speicherungen oder externen Kartendienste geladen werden Nein Hoch — frei stylbar

Variante 1 — Google Maps mit Cookie-Banner

Funktioniert. Ist aber mit den oben beschriebenen Einschränkungen verbunden: Der Banner erscheint beim ersten Besuch, ein nennenswerter Teil der Besucher lehnt ab, und die Drittland-Frage bleibt von der Stabilität des DPF abhängig. Zugleich werden die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung strenger geprüft. Das VG Hannover hat 2025 etwa eine konkrete Banner-Gestaltung beanstandet, weil sie Nutzer zu stark in Richtung Zustimmung lenkte und keine gleichwertige Ablehnmöglichkeit auf erster Ebene bot.10

Variante 2 — Klicklösung („Karte laden")

Statt der Karte erscheint zunächst nur ein Platzhalter mit kurzem Hinweistext und einem Button. Erst auf den bewussten Klick hin lädt die Karte — und erst in diesem Moment fließen Daten. Damit verschiebt sich der Banner-Bedarf: Der Klick kann die Einwilligung tragen, wenn er ausreichend informiert erfolgt und sauber dokumentiert wird. Das ist in vielen Fällen eine klarere Lösung als das Default-Embed mit nachgelagerter Banner-Logik. Der Preis: Der Layoutfluss bricht, und die Karte muss aktiv aufgerufen werden — ein Detail, das viele Besucher einfach überlesen.

Variante 3 — Eigene Vektorkarte aus eigener Karteninfrastruktur

Hier verlässt man das Modell „externer Kartendienst" für die Einbindung auf der eigenen Seite. Die Karte basiert auf freien OpenStreetMap-Daten, wird aber nicht von OpenStreetMap-Servern geladen. Kartenstil, Kartendaten, Schriftdateien und Symbole kommen aus unserer eigenen Karteninfrastruktur. Wenn dabei keine Cookies oder vergleichbaren Speicherungen genutzt und keine externen Kartendienste aufgerufen werden, entstehen die beiden oben beschriebenen Maps-Risiken nicht: keine IP-Übertragung an Google in die USA, kein NID-Cookie durch die Karte. Ein Cookie-Banner nur wegen dieser Karte ist dann nicht erforderlich.11

Die zweite Stärke ist gestalterisch. Vektorkarten werden im Browser gerendert und lassen sich vollständig im Stil der Seite anpassen — Farbpalette, Typografie, Linienführung, Beschriftungsdichte. Statt einer fremden Karte, die wie aus einer anderen Welt in das Layout eingesetzt wirkt, wird die Anfahrt Teil des Designsystems der Marke.

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Unsere Lösung: Anfahrtskarte ohne Google-Embed

Unser Standard für Anfahrtskarten ist die dritte Variante: eine interaktive Vektorkarte auf Basis von OpenStreetMap-Daten, die über unsere eigene Karteninfrastruktur ausgeliefert wird. Die Karte selbst lädt keine Google-Dienste, legt keine Google-Cookies an und überträgt beim Seitenaufruf keine Besucher-IP an Google.

Das ist der eigentliche Grund, warum wir es so machen. Die Karte vermeidet damit genau die Fragen, die wir bis hier diskutiert haben:

Eine Kanzlei oder Praxis, die auf dieser Lösung aufsetzt, reduziert die Diskussion um Cookie-Banner, DPF, Schrems II und Abmahnwellen für die eigene Anfahrtskarte erheblich. Sie muss nicht wegen einer einfachen Anfahrtskarte eine externe Google-Einbindung rechtlich nachziehen, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Das ist der Wert.

Hinzu kommt die Designseite. Der Kartenstil wird Teil der visuellen Sprache der Website: in den Akzentfarben der Marke gehalten, mit reduzierter Beschriftungsdichte und einer Linienführung, die zum übrigen Layout passt. Statt eines Fremdkörpers steht dort ein Element, das aussieht, als wäre es immer schon Teil der Seite gewesen.

Wir sind dabei ehrlich: Diese Karte sieht anders aus als Google Maps. Sie ist reduzierter, klarer, weniger laut. Wer Straßennamen in jeder Zoomstufe, Verkehrsdaten in Echtzeit und Satellitenbilder erwartet, vermisst Funktionen. Wer eine Adresse zeigen möchte, an der Patienten oder Mandanten mit ruhigem Gefühl ankommen sollen, gewinnt — an Klarheit, an gestalterischer Konsistenz und an Datenhoheit.

Wir respektieren natürlich, wenn ein Kunde aus eigenen Gründen Google Maps direkt eingebettet haben möchte — dann mit Cookie-Banner und den Trade-offs aus der Übersicht oben. Eine statische Karte als Bild wäre eine weitere Variante: datensparsam und technisch einfach, aber spürbar geringer in der Wirkung, weil Marker, Zoom und Interaktion fehlen.

Der praktische Vorteil: Wir verzichten dabei nicht auf das, wofür Google Maps wirklich gut ist. Auf unserer Karte sitzt ein Marker an der Adresse, und an diesem Marker hängen zwei Schaltflächen: „Route hierher" und „In Google Maps öffnen". Wer auf eine davon klickt, landet in einem neuen Tab direkt in Google Maps — mit voller Routing-Funktion, Stauinformation und allem, was er von dort gewohnt ist.

Der entscheidende Unterschied: Diese Verbindung zu Google entsteht, weil der Besucher sie aktiv anfragt — nicht weil unsere Website sie beim ersten Aufruf ungefragt ausgelöst hat. Auf unserer Seite wird Google Maps bis dahin nicht geladen. Sobald er den Link klickt, bewegt er sich auf Googles Domain — und dort gelten Googles Regeln, wie bei jedem Google-Link auch.

Damit haben wir beides: eine datensparsame Karte auf der eigenen Seite — und die vertraute Google-Maps-Funktion für den, der sie braucht. Den Komfort eines vertrauten Werkzeugs, ohne ihn ungefragt allen aufzudrängen.

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Was das für Ihre Kanzlei oder Praxis bedeutet

Für Kanzleien, Praxen und Berater ist die Wirkung des ersten Eindrucks besonders deutlich. Wer eine Praxis oder Anwaltskanzlei sucht, befindet sich in einer Situation, die mit einem Online-Shop nichts gemein hat. Das erste, was die Website zeigt, sollte nicht eine Aufforderung sein, der Datenweitergabe zuzustimmen — schon gar nicht, weil eine Karte eingebunden wurde.

Die saubere technische Entscheidung im Hintergrund spart sich nicht nur rechtliche Diskussion. Sie verändert das, was Besucher beim Aufruf der Seite spüren — auch wenn sie es selten in Worte fassen würden.

Anfahrtskarte ohne Google-Embed — und ohne eigenen Karten-Banner

Wir setzen für Kanzlei- und Praxis-Websites individuell gestaltete Vektorkarten um, vollständig über unsere eigene Karteninfrastruktur. Ohne Google-Cookies, ohne Google-Embed beim Seitenaufruf, in den Farben und im Stil Ihrer Seite.

Lösung für Ihre Anfahrt anfragen